AGB der FH Kooperationslehrgänge
1. Allgemeiner Hinweis
Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Weiterbildungs- bzw. Dienstleistungsverträge mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH (in Folge ASAS genannt), die über Lehrgänge in Kooperation mit einer Fachhochschule oder Universität bzw. deren Tochterunternehmen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen solchen Lehrgang erklärt sich der Verbraucher (im Sinne § 1 KSchG; in der Folge Teilnehmer genannt) mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Für die Lehrgänge sind die jeweilige Studienordnung sowie das österreichische Fachhochschul-Studiengesetz bzw. Universitätsgesetz in der gültigen Fassung maßgeblich.
Diesen AGB werden nachfolgende Begriffsdefinition zugrunde gelegt: Unter dem Begriff „Blended-Learning-Lehrgänge“ werden Lehrgänge im Modus „e-Learning“ in Kombination mit Präsenzeinheiten verstanden. Unter dem Begriff „e-Learning-Lehrgänge“ und „Online-Lehrgänge“ werden jene Lehrgänge verstanden, die als reine Fernstudien (ohne Präsenz-einheiten) abgehalten werden.
Lehrgänge im Sinne dieser AGB sind all jene Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHStG zu verstehen, die aktuell auf der Homepage der ASAS in Kooperation mit einer Fachhochschule bzw. deren Tochterunternehmen als solche ausgewiesen sind.
3. Leistungsumfang
Inhalt des Weiterbildungsvertrags ist die Bereitstellung von Hilfsmittel/-leistungen zur Unterrichtserbringung sowie zur Evaluierung des Studienerfolges entsprechend den im Curriculum eines Lehrgangs festgehaltenen Bedingungen.
Im Modus Distance-Learning umfasst dies: alle nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalte (Downloads, Zugang zu Datenbanken) sowie die Bereitstellung von einschlägigen Lernbehelfen; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen inklusive Notenvorschlag; die Betreuung von Leistungsnachweisen und Masterarbeiten inklusive Notenvorschlag; Betreuung der Teilnehmer während des Lehrganges.
Zusätzliche Dienste können von ASAS zur Verfügung gestellt und von den Teilnehmern gemäß den Bestimmungen seines bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. ASAS behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzverein-barungen bzw. Entgelten abhängig zu machen.
Die Lehrgangsgebühren umfassen dem nach NICHT:
* die freiwillige Wiederholung bereits positiv abgelegter Prüfungen. Für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 90,00 pro Prüfungswiederholung. Die Wiederholung einer bereits positiv erbrachten Leistungsbeurteilung ist nur einmalig (auf Antrag bei der Lehrgangsleitung) möglich ist. Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.
* Überschreitung der Regelstudiendauer bei MBA-Lehrgängen (Online- und Blended-Learning-Modus; 90 ECTS)
Die Lehrgangsgebühren im MBA-Lehrgang decken 24 Monate (4 Semester) Regel-Studium ab. Überschreitet der Studierende die Regelstudienzeit, so verrechnet ASAS ab diesem Zeitpunkt für die Betreuung eine Pauschale von EUR 450,- pro weiteres Semester. Die Betreuungspauschale wird zu Beginn des Semesters fällig. Die Nichtbezahlung dieser Gebühr berechtigt ASAS neben den Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
* Überschreitung der Regelstudiendauer bei Akademischen Expertenlehrgängen (60 ECTS)
Die Lehrgangsgebühren im Experten-Fernstudium decken 18 Monate Regel-Studium ab. Überschreitet der Studierende die Regelstudienzeit, so verrechnet ASAS ab diesem Zeitpunkt für die Betreuung eine Pauschale von EUR 450,- pro weiteres Semester. Die Betreuungs-pauschale wird zu Beginn des Semesters fällig. Die Nichtbezahlung dieser Gebühr berechtigt ASAS neben den Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Ein Semester umfasst 6 Monate.
Nach Ablauf der Regelstudiendauer erhält der Student von ASAS eine schriftliche Information über die Beendigung des Vertragsverhältnisses und die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den in unseren AGBs dazu vorgesehenen Bedingungen angeboten.Der Studierende kann der Fortsetzung des Studiums nach Überschreiten der Regelstudiendauer schriftlich oder per E-Mail oder durch schlüssige Handlung (Zahlung der Betreuungspauschale) innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Zustellung der schriftlichen Information über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zustimmen bzw. dieses Angebot annehmen. Erfolgt keine Zustimmung, ist ASAS leistungsfrei und wird der Zugang zum Kurs gesperrt.
* Duplikate von Abschlussdokumenten
Abschlussdokumente sind im Preis beinhaltet. Geht allerdings beim Teilnehmer das Original verloren, so kann ein Duplikat bei der FH Burgenland angefordert werden (Vorlage einer Verlustanzeige erforderlich).
4. Bewerbung, Aufnahme und maximale Studiendauer
Die Bewerbung zu einem Lehrgang (= Bestellung des Lehrgangs) muss schriftlich erfolgen. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Formular (Bewerbungsbogen, Anmeldeformular) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Mit der Abgabe des Bewerbungsbogens/des Anmeldeformulars akzeptiert der Teilnehmer den von ASAS angebotenen Ausbildungsvertrag bzw. die dort angeführten beiderseitigen Rechte und Pflichten. Die endgültige Aufnahme in den Lehrgang kann erst nach (positiver) Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch die immatrikulierende Fachhochschule oder Universität erfolgen. Der Weiterbildungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und ASAS kommt jedoch – unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen – mit dem Tag des Eingangs des unterfertigten Anmeldeformulars bei ASAS zustande.
ASAS stellt dem Teilnehmer innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss – spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung – eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages inklusive Rücktrittsbelehrung und weiteren Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG) auf einem dauerhaften Datenträger (d.h. auf Papier oder per E-Mail) zur Verfügung.
Der Weiterbildungsvertrag endet spätestens mit der für den jeweiligen FH-Lehrgang festgelegten maximalen Lehrgangsdauer. Als maximale Lehrgangsdauer gilt die doppelte Regelstudiendauer. Dies bedeutet, dass ein Masterlehrgang zur Weiterbildung mit einer Regelstudiendauer von 4 Semestern spätestens nach 8 Semestern abgeschlossen werden muss und ein Expertenlehrgang zur Weiterbildung mit einer Regelstudiendauer von 3 Semestern spätestens nach 6 Semestern abgeschlossen werden muss. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
5. Lehrgangsgebühren bzw. Lehrgangsentgelte
Die von ASAS erbrachten Dienste werden über Lehrgangsgebühren abgegolten. Die Lehrgangsgebühren werden mit Abschluss des Ausbildungsvertrages grundsätzlich zur Gänze fällig, sofern nicht anders lautende Fälligkeiten schriftlich vereinbart wurden. Angerechnete Studienleistungen aus bereits absolvierten Studien verringern nicht die Lehrgangsgebühr.
6. Zahlungsbedingungen
Der Lehrgangsbeitrag ist binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung fällig (netto Kassa); die Zahlung erfolgt spesenfrei ohne jeden Abzug auf ein Konto der ASAS. Allfällige Transaktionsspesen – speziell bei Einzahlungen aus dem Ausland – trägt zur Gänze der Lehrgangsteilnehmer. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrmodule berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangbeitrages. Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Lehrgänge sind umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 2 Z 11 lit a UStG. Die Freischaltung des Learning Management Systems bzw. der Online Lehrplattform und der Zugang zu den Lernunterlagen für die Teilnehmer erfolgen nach Überweisung des Lehrgangsbeitrages in vereinbarter Höhe.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw. der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme und die Graduierung. ASAS behält sich vor, jene Teilnehmer, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen.
Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug sind neben den gesetzlichen Zinsen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 40,- pro Mahnschritt zu bezahlen. ASAS steht das Recht zu, bis zur vollständigen Bezahlung der rückständigen Beträge ihre Leistung zurückzuhalten und dem Teilnehmer den Zugang zur Online Lehrplattform und den Zugang zu den Lernunterlagen zu sperren.
Zahlt ein Teilnehmer nach erfolgter einmaliger Mahnung unter Nachfristsetzung und Androhung des Terminverlusts nicht innerhalb festgesetzter Frist, so tritt Terminverlust ein und ASAS ist ab diesem Moment berechtigt, alle Leistungen an den Teilnehmer einzustellen und den gesamten ausständigen Betrag gerichtlich einzufordern. ASAS ist ebenfalls berechtigt, vor Einbringung einer Klage bei Gericht ein gewerbliches Inkasso-Büro bzw. einen Anwalt mit der Einbringung der aushaftenden Schuld des Teilnehmers zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer. Bei Zahlung mit Kreditkarte geht das Disagio (Servicegebühr) in der Höhe von pauschal 3% der Teilnahmegebühr zu Lasten des Teilnehmers; dieser Betrag ist vom Teilnehmer bei der Teilnahmegebühr hinzuzurechnen. Kosten bzw. Bankspesen, welche sich bei einem erfolglosen Einzug aufgrund einer vom Teilnehmer erteilten Einzugsermächtigung ergeben, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
7. Rücktritt
Gemäß § 11 Abs 1 FAGG beträgt die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Zulassung zum Lehrgang bzw. der dem Studenten darüber schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelten Information durch die Fachhochschule oder Universität zu laufen. Der Teilnehmer kann den Rücktritt bereits ab seiner eigenen Vertragserklärung (Bestellung bzw. Bewerbung) aussprechen; er muss nicht darauf warten, dass ASAS diese Bewerbung annimmt.
Der Rücktritt kann vom Teilnehmer unter Verwendung mittels entsprechender eindeutiger Erklärung schriftlich erklärt werden. Die Rücktrittsabsicht muss aus der Erklärung des Teilnehmers eindeutig hervorgehen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist. Tritt der Teilnehmer zurück, hat ASAS dem Teilnehmer grundsätzlich alle vom Teilnehmer geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten. Wurde mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen und ist sie im Rücktrittszeitpunkt noch nicht vollständig erbracht, ist der Rücktritt zwar zulässig, der Teilnehmer ist aber zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, bzw. bekommt sein Geld nur anteilig zurück.
8. ÖH-Beitrag
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er als außerordentlicher Studierender (der Fachhochschule Burgenland oder anderer postsekundären Bildungseinrichtungen) geführt wird und den vorgeschriebenen ÖH-Beitrag (Österreichische Hochschülerschaft) zu entrichten hat. Hat der Teilnehmer einen Monat nach Aufforderung zur Einzahlung des ÖH-Beitrags diesen nicht eingezahlt, wird für ihn der Zugang zu den Studienunterlagen bis zur tatsächlichen Einzahlung gesperrt. Ebenso können keine Prüfungen absolviert werden, solange der Betrag ausständig ist.
9. Aufenthalts- und Reisekosten
Aufenthalts- und Reisekosten für die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
10. Ausschluss vom Studium
ASAS behält sich den Ausschluss eines Teilnehmers aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhaltens (z.B. Zahlungs-verzug bzw. Zahlungsverweigerung) vor. In diesem Fall erlöscht der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges und der Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Lehrgangsbeitrages oder Teilen davon.
11. Nichterfüllung der Anforderungen des Lehrgangs
Wer nach Absolvierung aller von der Lehrgangs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung diese gemäß den Kriterien der Lehrgangs- und Prüfungsordnung nicht positiv abgelegt hat, kann den Lehrgang nicht positiv abschließen und wird umgehend gesperrt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr.
12. Urheberrechtlicher Schutz
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf der Lehrplattform und sonstigen zur Verfügung gestellten Datenträgern urheberrechtlichen Schutz genießen. Jeder über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt.
13. Nebenabreden
Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts gilt – soweit gesetzlich zulässig – für den Sitz der ASAS (Wels) als vereinbart.
15. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der ASAS.