AGB der ASAS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lehrgänge der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH (ausgenommen Kooperationslehrgänge gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz MBA- und Expertenprogramme mit der FH Burgenland)

1. Allgemeiner Hinweis

Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Weiterbildungs- bzw. Dienstleistungsverträge mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH (in Folge ASAS genannt), die NICHT als Lehrgänge in Kooperation mit einer Fachhochschule oder Universität bzw. deren Tochterunternehmen abgeschlossen werden.

2.2. Mit der Anmeldung für einen solchen Lehrgang erklärt sich der Verbraucher (im Sinne    § 1 KSchG; in der Folge Teilnehmer genannt) mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.

2.3. Diesen AGB werden nachfolgende Begriffsdefinitionen zugrunde gelegt: Unter dem Begriff “Blended-Learning-Lehrgänge” werden Lehrgänge im Modus “e-Learning” in Kombination mit Präsenzeinheiten verstanden. Unter dem Begriff “e-Learning-Lehrgänge” und “Online-Lehrgänge” werden jene Lehrgänge verstanden, die als reine Fernstudien (ohne Präsenzeinheiten) abgehalten werden.

3. Leistungsumfang

Inhalt des Weiterbildungsvertrags ist die Bereitstellung von Hilfsmitteln/-leistungen zur Unterrichtserbringung sowie zur Evaluierung des Studienerfolges entsprechend den im Curriculum eines Lehrgangs festgehaltenen Bedingungen.

Im Modus e-Learning umfasst dies alle nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalte (Downloads, Zugang zu Datenbanken) sowie die Bereitstellung von einschlägigen Lernbehelfen; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen; die Betreuung der Teilnehmer während des Lehrganges; die Ausstellung von Leistungsnachweisen während des Lehrgangs; das Erstellen und Versenden von Abschlussdokumenten.

Teilnehmer, die einen Lehrgang mit Auflagen externer Institutionen (wie AMS, Förderstellen, etc.) absolvieren, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, die individuellen Vorgaben zu Dauer und Verpflichtungen dieser Institutionen zu beachten und einzuhalten. Die ASAS übernimmt keine Haftung für die Einhaltung solcher externen Auflagen.

Zusätzliche Dienste können von ASAS zur Verfügung gestellt und von den Teilnehmern gemäß den Bestimmungen ihres bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. ASAS behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw. Entgelten abhängig zu machen.

Der Leistungsumfang umfasst demnach NICHT:

  • die (freiwillige) mündliche Prüfung als Ersatz einer schriftlichen Prüfung – für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 90,00 pro Prüfung.
  • die kommissionelle mündliche Wiederholungsprüfungnach dreimaliger schriftlicher negativer Prüfungsleistung – für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 180,00 pro Prüfung.
  • die Wiederholung einer bereits positiv abgelegten Prüfung– für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 90,00 pro Prüfung (ausgenommen sind schriftliche Prüfungen, die zur Gänze als Multiple-Choice-Prüfung abgeführt werden). Mit dem erneuten Antritt wird das erste (positive) Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.
  • die Überschreitung der regulären Lehrgangsdauer – Die reguläre Dauer eines Lehrgangs richtet sich nach den zu vermittelnden Lehrgangsinhalten und ist im jeweiligen Curriculum eines Lehrgangs bzw. in der Lehrgangs-beschreibung (Prospekt oder auf der Homepage) festgelegt. Die Lehrgangsgebühren decken alle Leistungen von ASAS innerhalb der regulären Lehrgangsdauer ab.

Nach Ablauf der regulären Lehrgangsdauer verrechnet ASAS für ihre Leistungen nachstehende Verwaltungsbeiträge:

* Diplomlehrgänge

Die regulären Lehrgangsgebühren für einen Diplomlehrgang decken 24 Monate Studium ab. Werden diese Studienfristen überschritten, fallen EUR 300,- zusätzlich pro weiteres Semester an (ein Semester sind sechs Monate).

* Zertifikatskurse

Die regulären Lehrgangsgebühren für einen Zertifikatskurs bzw. für ein Kontaktstudium decken 12 Monate Studium ab. Werden diese Studienfristen überschritten, fallen für Zertifikatskurse EUR 45,- zusätzlich pro weiteres Semester an (ein Semester sind sechs Monate) und für Kontaktstudien (Zertifikatskurse in Kooperation mit Allensbach Hochschule) EUR 63,- pro weiteres Semester an (ein Semester sind sechs Monate) an.

* Lehrgänge

Lehrgang Zivilmediation Theorieteil: Die regulären Lehrgangsgebühren für einen Diplomlehrgang decken 12 Monate Studium ab. Werden diese Studienfristen überschritten, fallen EUR 300,- zusätzlich pro weiteres Semester an (ein Semester sind sechs Monate).

Lehrgang Management & Social Competences: Die regulären Lehrgangsgebühren für einen Lehrgang decken 12 Monate Studium ab. Eine Verlängerung über diese 12 Monate hinaus wird ausgeschlossen.

* Duplikate von Abschlussdokumenten

Prinzipiell sind die Abschlussdokumente im Preis enthalten. Geht allerdings beim Teilnehmer das Original verloren, so kann dieser ein Duplikat für die Pauschale von € 30,- anfordern.

4. Bewerbung und Aufnahme

Die Bewerbung zu einem Lehrgang (= Bestellung des Lehrgangs) muss schriftlich über das Anmeldeformular auf der Homepage https://www.asasonline.com erfolgen. Zur Anmeldung ist dort das vorgefertigte Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen und die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochzuladen. Mit der Abgabe/dem Absenden des Anmeldeformulars akzeptiert der Teilnehmer grundsätzlich den von ASAS angebotenen Ausbildungsvertrag bzw. die dort angeführten beiderseitigen Rechte und Pflichten.

ASAS stellt dem Teilnehmer innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss – spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung – eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages inklusive Rücktrittsbelehrung und weiteren Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG) auf einem dauerhaften Datenträger (d.h. auf Papier oder per E-Mail) zur Verfügung.

5. Lehrgangsgebühren bzw. Lehrgangsentgelte

Die von ASAS erbrachten Dienste werden über Lehrgangsgebühren abgegolten. Die Lehrgangsgebühren werden mit Abschluss des Ausbildungsvertrages grundsätzlich zur Gänze fällig, sofern nicht andere Fälligkeiten schriftlich vereinbart wurden. Angerechnete Studienleistungen aus bereits absolvierten Studien verringern nicht die Lehrgangsgebühr.

6. Zahlungsbedingungen

Der Lehrgangsbeitrag ist binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig (netto Kassa); die Zahlung erfolgt spesenfrei ohne jeden Abzug auf ein Konto der ASAS. Allfällige Transaktionsspesen – speziell bei Einzahlungen aus dem Ausland – trägt zur Gänze der Lehrgangsteilnehmer. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrmodule berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangbeitrages. Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Lehrgänge sind umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 2 Z 11 lit a UStG. Die Freischaltung des Learning Management Systems bzw. der Online Lehrplattform und der Zugang zu den Lernunterlagen für die Teilnehmer erfolgen nach Überweisung des Lehrgangsbeitrages in vereinbarter Höhe.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw. der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme am Lehrgang. ASAS behält sich vor, jene Teilnehmer, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen.

Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug sind neben den gesetzlichen Zinsen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 40,- pro Mahnschritt zu bezahlen. Zahlt ein Teilnehmer nach erfolgter einmaliger Mahnung unter Nachfristsetzung und Androhung des Terminverlusts nicht innerhalb festgesetzter Frist, so tritt Terminverlust ein und ASAS ist ab diesem Moment berechtigt, alle Leistungen an den Teilnehmer einzustellen und den gesamten ausständigen Betrag gerichtlich einzufordern. ASAS ist ebenfalls berechtigt, vor Einbringung einer Klage bei Gericht ein gewerbliches Inkasso-Büro bzw. einen Anwalt mit der Einbringung der aushaftenden Schuld des Teilnehmers zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer.

7. Rücktritt

Gemäß § 11 Abs 1 FAGG beträgt die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Zulassung zum Lehrgang zu laufen. Der Teilnehmer kann den Rücktritt bereits ab seiner eigenen Vertragserklärung (Bestellung bzw. Bewerbung) aussprechen; er muss nicht darauf warten, dass ASAS diese Bewerbung annimmt.

Der Rücktritt kann vom Teilnehmer unter Verwendung mittels entsprechender eindeutiger Erklärung schriftlich erklärt werden. Die Rücktrittsabsicht muss aus der Erklärung des Teilnehmers eindeutig hervorgehen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist. Tritt der Teilnehmer zurück, hat ASAS dem Teilnehmer grundsätzlich alle vom Teilnehmer geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten.

8. Aufenthalts- und Reisekosten

Aufenthalts- und Reisekosten für die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

9. Ausschluss vom Lehrgang

ASAS behält sich den Ausschluss eines Teilnehmers aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhaltens (z.B. Zahlungs-verzug bzw. Zahlungsverweigerung) vor. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges und der Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Lehrgangsbeitrages oder Teilen davon.

10. Nichterfüllung der Anforderungen des Lehrgangs

Wer nach Absolvierung aller von der Lehrgangs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung diese gemäß den Kriterien der Lehrgangs- und Prüfungsordnung nicht positiv abgelegt hat, kann den Lehrgang nicht positiv abschließen und wird umgehend gesperrt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr.

11. Haftungsausschluss

Jede Haftung für Unfallschäden bei Anreise/Abreise zu einer Präsenz-Veranstaltung oder während der Präsenz-Veranstaltung selbst gilt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als ausgeschlossen; Kursteilnehmer bzw. Besucher sind grundsätzlich eigen-verantwortlich. Die ASAS bzw. deren gesetzliche Vertreter haften nicht für Aussagen, Zusicherungen oder Vereinbarungen ihrer Kooperationspartner gegenüber Kunden oder Interessenten. Die Beweislastumkehr – also die Verpflichtung der ASAS bzw. deren gesetzliche Vertreter, den Nachweis für die Unschuld an einem Mangel oder Schaden zu erbringen – gilt als ausgeschlossen.

Bildungskarenz: Die ASAS haftet nicht für Aussagen, Zusicherungen oder Vereinbarungen, die ein Kursteilnehmer im Rahmen einer Bildungskarenz mit dem AMS als Förderstelle trifft bzw. das AMS mit dem Kursteilnehmer vereinbart. Die ASAS übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Anforderungskriterien an das Kurskonzept oder Ausgestaltung eines Kurses, um im Zuge einer Bildungskarenz den Förderrichtlinien des AMS zu entsprechen – das von ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH praktizierte didaktische Kurskonzept kann von jedermann – Teilnehmenden, Förderstelle – auf der Homepage https://asasonline.com/ über den dort implementierten „Demo Account“ eingesehen werden.

12. Urheberrechtlicher Schutz

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf der Lehrplattform und sonstigen zur Verfügung gestellten Datenträgern urheberrechtlichen Schutz genießen. Jeder über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt.

13. Nebenabreden

Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts gilt – soweit gesetzlich zulässig – für den Sitz der ASAS (BG Grieskirchen) als vereinbart.

15. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der ASAS.