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Zivilmediation Theorieteil

in 100% Fernlehrefreie Zeiteinteilung alle Prüfungen online

Fakten zum Lehrgang

Format

100% online

Dauer

12 Monate

Workload

600 Stunden

Abschluss

Zeugnis

Preis

1300€ 990€ 

Allgemeines

Dieser online Lehrgang beinhaltet den theoretischen Teil zum/zur staatlich anerkannten Zivilmediator*in. Alle hier angeführten Informationen beziehen sich auf den theoretischen Teil. Bei ASAS melden Sie sich für den theoretischen Teil an.

Der anwendungsorientierte (praktische) Teil zum/zur staatlich anerkannten Zivilmediator*in wird vom Institut Ruppi-Lang durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie dazu hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den/die Zivilmediator*in zuerst den theoretischen Teil bei der ASAS  positiv absolvieren müssen. Danach sind Sie für den anwendungsorientierten Teil startklar. Haben Sie diesen dann auch positiv absolviert, können Sie sich in der Liste der Zivilmediatoren in Österreich eintragen lassen (siehe auch Zulassungsvoraussetzungen).

Überblick

Der Lehrgang Zivilmediation Theorieteil auf einen Blick:

  • Studientyp: 100% online / keine Pflichttermine
  • Mindeststudienzeit: Keine
  • Regelstudienzeit: 12 Monate (12 Monate im Preis inkludiert)
  • Maximale Studienzeit: Verlängerung unlimitiert möglich: € 300,- pro 6 Monate
  • Studienbeginn: jederzeit möglich
  • Anmeldung: erfolgt online / jederzeit möglich
  • Umfang: im Ausmaß von ca. 600 Workload Stunden – abhängig von Ihrem Vorwissen
  • Bildungskarenz: geeignet (AMS)
  • Sprache: Deutsch
  • Prüfungen: online – wann und wo Sie wollen – ohne Vorankündigung
  • Studiengebühren: statt € 1.300,- um € 990,-

Allgemeines zum Tätigkeitsbild des/der ZivilmediatorIn

Die Mediation in Zivilrechtssachen und damit die Tätigkeit des Zivilmediators/der Zivilmediatorin ist in Österreich gesetzlich geregelt (Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen; Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG, BGBl. I Nr. 29/2003).

Die Ausübung des Zivilmediators/der Zivilmediatorin ist streng reglementiert – die Registrierung als akkreditierte/r Zivilmediator/Zivilmediatorin nimmt das Bundesministerium für Justiz vor.

Das Ministerium führt dazu eine Liste der eingetragenen Mediatoren für Zivilrechtssachen. Die Liste ist öffentlich einsehbar; das tätig werden als „eingetragender Mediator“ ist erst ab Eintragung in dieser Liste möglich.

Die Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der Zivilmediatoren sind im § 9 ZivMediatG geregelt. Eine Person kann eingetragen werden, wenn sie

  1. das 28. Lebensjahr vollendet hat.
  2. fachlich qualifiziert ist (Zeugnisse facheinschlägiger Ausbildungen).
  3. vertrauenswürdig ist (Strafregisterauszug) und
  4. eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.

Fachlich qualifiziert ist, wer auf Grund einer entsprechenden Ausbildung (siehe auch § 29 ZivMediatG ) über Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation verfügt sowie mit deren rechtlichen und psychosozialen Grundlagen vertraut ist.

 

Ausbildung zum/zur „Eingetragenen ZivilmediatorIn“

Die fachliche Qualifikation sichert das Ministerium also über eine eigene Ausbildung-verordnung (Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung, ZivMediat-AV) ab, wo Form, Umgang und Inhalte der ZivilmediatorInnen-Ausbildung genau festgelegt werden.

Die Ausbildung zum/zur ZivilmediatorIn wird demnach in zwei Teilen abgeführt (§ 4 ZivMediat-AV), nämlich einem Teil 1 – Theorie und einem Teil 2 – Anwendungsorientierung.

Die Ausbildung kann in einem Lehrgang (Theorie und Praxis in einem) oder auch in zwei getrennten Lehrgängen (Teil 1 – Theorie, Teil 2 – Praxis) abgeführt werden – wichtig ist dabei nur zu berücksichtigen, dass der Theorieteil immer der erste Teil der Ausbildung bleibt und erst dann darauffolgend der anwendungs-orientierte Teil der Ausbildung folgt, nicht umgekehrt!

Schließlich reglementiert der Gesetzgeber auch die Anbieter einer facheinschlägigen Ausbildung zu Zivilmediator/Zivilmediatorin.  Nach § 23 ZivMediatG führt das Bundesministerium für Justiz eine Liste der Ausbildungseinrichtungen, welche befugt sind, eine facheinschlägige MediatorInnen-Ausbildung anzubieten. Nur Zeugnisse jener Bildungseinrichtungen, die hier gelistet sind, werden vom Bundesministerium für Justiz anerkannt und erbringen damit den Nachweis der fachlichen Qualifizierung!

ASAS wird auf der Liste des Justizministeriums für akkreditierte Ausbildungseinrichtungen geführt und kann deshalb den Teil 1 der Zivilmediatorenausbildung, den theoretischen Teil der Ausbildung zum/zur Zivilmediator*in anbieten. Der Kooperationspartner der ASAS, das Institut Mag. Gerda Ruppi-Lang bietet den 2. Teil der Zivilmediatorenausbildung, den anwendungsorientierten Teil der Ausbildung an.

ASAS führt den theoretischen Teil der ZivilmediatorInnen-Ausbildung in Fernlehre ab; Sie können jederzeit die Ausbildung beginnen! Der anwendungsorientierte Teil der Ausbildung wird durch das Institut Mag. Gerda Ruppi-Lang in Präsenz angeboten. Termine zu den Präsenzlehrgängen finden Sie hier.

Vorteile

Ein ASAS online Lehrgang bedeutet:

  • ein Weiterbildungskurs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH
  • Flexible Studienzeit
  • Alle Prüfungen können online absolviert werden – wann und wo Sie möchten
  • Online Campus (kurze online Erklärungsvideos, online Vorlesungen, eBooks, etc.)
  • Anmeldung und Start ist jederzeit möglich (ggf. Aktionen beachten)
  • Gebühren sind steuerlich absetzbar
  • Technischer und inhaltlicher Support – unlimited
  • Für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit geeignet (AMS)

Karriere - Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, welche

  • als staatlich anerkannte*r Zivilmediator*in in Österreich arbeiten möchten. (Bitte beachten Sie, dass dafür noch ein anwendungsorientierter Teil notwendig ist)
  • Kompetenzen im Bereich Führung und Konfliktmanagement mit Mediation als besondere Form der Konfliktlösung erweitern möchten,
  • ihr Wissen in den angebotenen Modulen erweitern und anwenden möchten.

Lehrplan

Der Lehrgang gliedert sich in 4 Module:

  • Mediation – Einführung und vertiefendes  Wissen zu den Themen Recht & Ökonomie (150 Lehreinheiten)
  • Interpersonelle Kommunikation (150 Lehreinheiten)
  • Persönlichkeit (150 Lehreinheiten)
  • Konfliktmanagement & Mediation (150 Lehreinheiten)

Der modulare Aufbau erlaubt es dem Kurs in 4 Teilen nachzugehen. Es gibt keine vorgegebene Reihenfolge, der Diplomlehrgang kann selbstbestimmt und in eigenem Tempo gemacht werden.

Prüfungen & Leistungsnachweis

Jedes Lehrmodul schließt mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab (Klausur, Seminararbeit oder mündliches Fachgespräch). Alle Prüfungen werden online durchgeführt.

Zulassungsvoraussetzung

Die Teilnahme ist an keine speziellen Qualifikationen (Studienabschluss, Matura oder besonderer Praxisnachweis) gebunden. Die einzige Voraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr.

Die Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der Zivilmediatoren sind im § 9 ZivMediatG geregelt – Voraussetzungen für einen Eintrag sind:

  • das 28. Lebensjahr vollendet hat,
  • fachlich qualifizert sind (dies entspricht dieser theoretischen und einer anwendungsorientierten Ausbildung)
  • vertrauenswürdig ist und
  • eine Haftpflichtversicherung nach §19 abgeschlossen hat.

Ablauf

  1. ~ 30 Min Online-Anmeldung über die ASAS Homepage
  2. 1 Werktag Zulassungsverfahren
  3. 2-3 WerktageZahlung (Einmalzahlung oder Teilzahlung) – nach Zahlungseingang
  4. 0,5 Tage Zusendung der Zugangsdaten zur Online Lernplattform via Email
    Ihr online Lehrgang beginnt!
  5. Zeitraum flexibelSie können lernen und die online Prüfungen durchführen, wann und wo Sie möchten
  6. 2-3 WerktageIhr Zeugnis wird per Email und postalisch zugesendet

Abschluss

Die erfolgreichen AbsolventInnen des Diplomlehrgangs Mediation erhalten ein Zeugnis der ASAS Austrian School of Applied Studies per Email ausgehändigt.

Lehrgangsgebühren und Zahlungsmöglichkeiten

Die Lehrgangsgebühr beträgt € 990,-. Der Lehrgang ist zu 100% steuerlich absetzbar.

Die Zahlungsmöglichkeiten:

  • Einmalzahlung
  • 50 / 50: 50% sofort und 50% nach 6 Monaten (nur innerhalb der EU möglich)

Studienzeit: Verlängerung möglich: € 300,- pro Semester (6 Monate). Wird der Lehrgang im Rahmen von Bildungskarenz besucht, ist keine Verlängerung möglich.

Studienberatung

Gerne beraten wir Sie auch persönlich und individuell, prüfen gemeinsam Ihre Möglichkeiten und stehen Ihnen Rede und Antwort bei Ihren Fragen.

Mag. Evelyn Oberhuber +43 676 612 95 89 

Der anwendungsorientierte Teil der Ausbildung wird durch das Institut Mag. Gerda Ruppi-Lang in Präsenz angeboten. Termine zu den Präsenzlehrgängen finden Sie hier.

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