Weiterbildungsvertrag und AGB
der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH
Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lehrgänge (alle Kurs- und Lehrgangsformate) der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH und der eLearning Academy als Marke der ASAS (ausgenommen Kooperationslehrgänge gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz Master- und Expertenprogramme mit der Hochschule Burgenland).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiterbildungs- bzw. Dienstleistungsverträge mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH (in Folge ASAS genannt), die NICHT als Hochschullehrgänge der Hochschule Burgenland gemäß §9 Fachhochschulgesetz (FHG) in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH (in Folge ASAS genannt) durchgeführt werden. Mit der Anmeldung für einen solchen Lehrgang erklärt sich der Verbraucher bzw. die Verbraucherin (im Sinne § 1 KSchG in Österreich bzw. § 13 BGB in Deutschland bzw. nach dem gültigen nationalen Verbraucherrecht in der Folge teilnehmende Person bzw. Teilnehmende genannt) mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.
2. Leistungsumfang
Inhalt des Weiterbildungsvertrags ist der Zugang zu allen digitalen und physischen Einrichtungen, die für den Lehrgang vorgesehen sind. Der Zugang ermöglicht es Teilnehmenden, auf Hilfsmittel/-leistungen zur Unterrichtserbringung zuzugreifen, welche zur Evaluierung des Erfolges entsprechend den im Curriculum und/oder Lehrplan und/oder Lehrgangsbeschreibung eines Lehrgangs festgehaltenen Bedingungen benötigt werden.
Das umfasst alle nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalte (Downloads, Zugang zu Datenbanken) sowie die Bereitstellung von einschlägigen Lernbehelfen; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen; die Betreuung der Teilnehmenden während des Lehrganges; die Ausstellung von Leistungsnachweisen während des Lehrgangs; das Erstellen und Versenden von Abschlussdokumenten.
Teilnehmende, die einen Lehrgang mit Auflagen externer Institutionen (wie AMS, Förderstellen, etc.) absolvieren, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, die individuellen Vorgaben zu Dauer und Verpflichtungen dieser Institutionen zu beachten und einzuhalten. Die ASAS übernimmt keine Haftung für die Einhaltung solcher externen Auflagen.
Zusätzliche Dienste können von ASAS zur Verfügung gestellt und von den Teilnehmenden gemäß den Bestimmungen ihres bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. ASAS behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw. Entgelten abhängig zu machen.
Der Leistungsumfang umfasst demnach NICHT:
- die (freiwillige) mündliche Prüfung als Ersatz einer schriftlichen Prüfung – für diese Leistung werden Euro 90,00 pro Prüfung verrechnet.
- die kommissionelle mündliche Wiederholungsprüfung nach dreimaliger schriftlicher negativer Prüfungsleistung – für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 180,00 pro Prüfung.
- die Wiederholung einer bereits positiv abgelegten Prüfung – für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 90,00 pro Prüfung (ausgenommen sind schriftliche Prüfungen, die zur Gänze als Multiple-Choice-Prüfung abgeführt werden). Mit dem erneuten Antritt wird das erste (positive) Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.
- die Überschreitung der regulären Lehrgangsdauer - Die reguläre Dauer eines Lehrgangs richtet sich nach den zu vermittelnden Lehrgangsinhalten und ist im jeweiligen Curriculum eines Lehrgangs bzw. in der Lehrgangsbeschreibung (Prospekt oder auf der Homepage) festgelegt. Die Lehrgangsgebühren decken alle Leistungen des Anbieters innerhalb der regulären Lehrgangsdauer ab.
Die maximale Lehrgangsdauer entspricht dem doppelten Umfang der jeweils regulären Lehrgangsdauer. Der Weiterbildungsvertrag endet spätestens mit Ablauf der maximalen Lehrgangsdauer. Nach Ablauf der regulären Lehrgangsdauer verrechnet ASAS für ihre Leistungen nachstehende Verwaltungsbeiträge:
Diplomlehrgänge
Die Lehrgangsgebühren für einen Diplomlehrgang decken 24 Monate regulärer Lehrgangsdauer ab. Wird die reguläre Lehrgangsdauer überschritten, fallen für Diplomlehrgänge Gebühren in Höhe von EUR 300,- zusätzlich pro weiteres Semester an (ein Semester umfasst sechs Monate).
Zertifikatskurse
Die Lehrgangsgebühren für einen Zertifikatskurs bzw. für ein Kontaktstudium decken 12 Monate regulärer Lehrgangsdauer ab. Wird die reguläre Lehrgangsdauer überschritten, fallen für Zertifikatskurse Gebühren in Höhe von EUR 45,00 zusätzlich pro weiteres Semester an (ein Semester umfasst sechs Monate) und für Kontaktstudien (Zertifikatskurse in Kooperation mit Allensbach Hochschule) EUR 63,- pro weiteres Semester an (ein Semester umfasst sechs Monate).
Diplomkurse
Die Lehrgangsgebühren für einen Diplomkurs decken 6 Monate regulärer Lehrgangsdauer ab. Wird die reguläre Lehrgangsdauer überschritten, fallen für Diplomkurse Gebühren in Höhe von EUR 149,00 pro weitere 6 Monate an.
Duplikate von Abschlussdokumenten
Prinzipiell sind die Abschlussdokumente im Preis enthalten. Geht allerdings bei der teilnehmenden Person das Original verloren, so kann diese ein Duplikat für die Pauschale von € 30,- anfordern.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem Lehrgang (= Bestellung des Lehrgangs) muss schriftlich über das Anmeldeformular auf der Homepage https://www.asasonline.com oder www.elearningacademy.at erfolgen. Zur Anmeldung ist dort das vorgefertigte Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen und die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochzuladen. Mit der Abgabe/dem Absenden des Anmeldeformulars akzeptiert die teilnehmende Person grundsätzlich den von ASAS angebotenen Weiterbildungsvertrag bzw. die dort angeführten beiderseitigen Rechte und Pflichten.
Der Vertrag kommt durch Versand der Zulassungsbestätigung der ASAS an die teilnehmende Person zustande.
ASAS stellt der teilnehmenden Person innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss – spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung – eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages inklusive Rücktrittsbelehrung nach österreichischem Recht und Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht sowie weitere Informationen nach österreichischem Recht (§ 4 Abs. 1 FAGG) und deutschem Recht (§ 312f Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB) und Informationen zur Ausübung des Rücktritts-/Widerrufsrechts für Verbraucher bzw. Verbraucherinnen außerhalb Österreichs und Deutschlands auf einem dauerhaften Datenträger (d.h. auf Papier oder per E-Mail) zur Verfügung.
Die Rücktrittsbelehrung nach österreichischem Recht und Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht sowie Informationen zur Ausübung des Rücktritts-/Widerrufsrechts für Verbraucher bzw. Verbraucherinnen außerhalb Österreichs und Deutschlands sind zudem im Online-Anmeldeformular enthalten und vor der Absendung der Anmeldung verpflichtend aktiv zu bestätigen.
4. Lehrgangsgebühren bzw. Lehrgangsentgelte
Die von ASAS erbrachten Dienste werden über Lehrgangsgebühren abgegolten. Die Lehrgangsgebühren werden mit Abschluss des Weiterbildungsvertrages grundsätzlich zur Gänze fällig, sofern nicht andere Fälligkeiten schriftlich vereinbart wurden. Angerechnete Studienleistungen aus bereits absolvierten Studien verringern nicht die Lehrgangsgebühr.
5. Zahlungsbedingungen
Der Lehrgangsbeitrag ist binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig (netto Kassa); die Zahlung erfolgt spesenfrei ohne jeden Abzug. Allfällige Transaktionsspesen – speziell bei Einzahlungen aus dem Ausland – trägt zur Gänze die teilnehmende Person. Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Freischaltung der Online-Lehrplattform, die die Lernunterlagen enthält, erfolgt für die Teilnehmenden nach Überweisung des Lehrgangsbeitrages in vereinbarter Höhe.
Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug sind neben den gesetzlichen Zinsen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 40,- pro Mahnschritt zu bezahlen.
Zahlt eine teilnehmende Person nach erfolgter einmaliger Mahnung unter Nachfristsetzung und Androhung des Terminverlusts nicht innerhalb festgesetzter Frist, so tritt Terminverlust ein und ASAS ist ab diesem Moment berechtigt, den gesamten ausständigen Betrag gerichtlich einzufordern. ASAS ist ebenfalls berechtigt, vor Einbringung einer Klage bei Gericht ein gewerbliches Inkasso-Büro bzw. einen Anwalt bzw. eine Anwältin mit der Einbringung der aushaftenden Schuld der teilnehmenden Person zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten trägt die teilnehmende Person.
6. Rücktritt/Widerruf
6.1. Geltungsbereich
Gemäß § 11 Abs 1 FAGG in Österreich beträgt die Rücktrittsfrist bzw. gemäß § 312g Abs. 1 BGB i. V. m. §§ 355 , 356, 356a BGB in Deutschland beträgt die Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge 14 Kalendertage. Die relevante EU-Regelung ist Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU, die für alle übrigen Länder zur Anwendung kommt und ebenfalls eine 14-tägige Rücktrittsfrist einräumt. Innerhalb dieser Frist kann daher die teilnehmende Person ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
6.2. Beginn der Rücktrittsfrist/Widerrufsfrist
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Zulassung zum Lehrgang bzw. mit dem Tag, an dem der teilnehmenden Person die entsprechende Information durch die ASAS schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird. Die teilnehmende Person kann den Rücktritt bereits ab dem Tag der Anmeldung erklären und muss nicht auf die Zulassung zum Lehrgang warten.
6.3. Form der Rücktrittserklärung/Widerrufserklärung
Die Rücktrittsabsicht/Widerrufsabsicht muss aus einer schriftlichen Erklärung der teilnehmenden Person eindeutig hervorgehen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts/Widerrufs genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist/Widerrufsfrist an die ASAS. Tritt die teilnehmende Person zurück, werden grundsätzlich alle von der teilnehmenden Person geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung erstattet. Das dazugehörige Formular zum Rücktritt/Widerruf befindet sich im Anhang dieses Dokumentes.
6.4. Vereinfachte Form der Widerrufserklärung
Es besteht alternativ die Möglichkeit, auf der Homepage der ASAS unter https://asasonline.com/widerruf/ oder https://elearningacademy.at/widerruf/ eine Widerrufserklärung abzugeben. Alternativ kann auch der Button: VERTRAG WIDERRUFEN, der von jeder Subseite aus zugänglich ist, genutzt werden.
6.5. Empfangsbestätigung
Sollte ein Widerruf formgerecht und fristgerecht eingegangen sein, erhält die teilnehmende Person eine entsprechende Bestätigung.
7. Aufenthalts- und Reisekosten
Aufenthalts- und Reisekosten für die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind von der teilnehmenden Person selbst zu tragen.
8. Ausschluss vom Lehrgang
ASAS behält sich den Ausschluss einer teilnehmenden Person aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhaltens (z.B. Zahlungsverzug bzw. Zahlungsverweigerung) vor. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges und der Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Lehrgangsbeitrages oder Teilen davon.
9. Nichterfüllung der Anforderungen des Lehrgangs
Wer nach Absolvierung aller im Curriculum und/oder Lehrplan und/oder Lehrgangsbeschreibung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung diese gemäß den dortigen Kriterien nicht positiv abgelegt hat, kann den Lehrgang nicht positiv abschließen. In diesem Fall hat die teilnehmende Person keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles ihrer Teilnahmegebühr.
10. Haftungsausschluss
Jede Haftung für Unfallschäden bei Anreise/Abreise zu einer Präsenz-Veranstaltung oder während der Präsenz-Veranstaltung selbst gilt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als ausgeschlossen; Kursteilnehmende bzw. Besuchende sind grundsätzlich eigenverantwortlich. Die ASAS bzw. deren gesetzliche Vertreter bzw. Vertreterinnen haften nicht für Aussagen, Zusicherungen oder Vereinbarungen ihrer Kooperationspartner gegenüber Kunden bzw. Kundinnen oder Interessierten. Die Beweislastumkehr – also die Verpflichtung der ASAS bzw. deren gesetzlicher Vertreter bzw. Vertreterinnen, den Nachweis für die Unschuld an einem Mangel oder Schaden zu erbringen – gilt als ausgeschlossen.
Förderungen: Die ASAS haftet nicht für Aussagen, Zusicherungen oder (Finanzierungs-)Vereinbarungen, die eine Förderstelle mit einer am Kurs teilnehmenden Person trifft. Die ASAS übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Anforderungskriterien an das Kurskonzept oder Ausgestaltung eines Kurses, um den Richtlinien einer Förderstelle zu entsprechen. Das von ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH praktizierte didaktische Kurskonzept kann von allen – Teilnehmenden, Förderstelle – auf der Homepage https://asasonline.com/ über den dort implementierten „Demo Account“ eingesehen werden.
11. Urheberrechtlicher Schutz
Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf der Lehrplattform und sonstigen zur Verfügung gestellten Datenträgern urheberrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist der teilnehmenden Person ausdrücklich untersagt.
12. Nebenabreden
Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf den Weiterbildungsvertrag und diese AGB ist grundsätzlich österreichisches Recht anwendbar. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem die teilnehmende Person den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben davon unberührt, soweit diese nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen oder unionsrechtlichen Bestimmungen zwingend zur Anwendung gelangen.
Die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts gilt – soweit gesetzlich zulässig – für den Sitz der ASAS (Grieskirchen – Oberösterreich) als vereinbart.
14. Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ungültig, unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrags bzw. der AGB. ASAS wird ungültige, unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen durch solche ersetzen bzw. ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen wirtschaftlich entsprechen bzw. möglichst nahekommen.
Der Weiterbildungsvertrag ist gebührenfrei und wird ausschließlich im Wege der Telekommunikation geschlossen; eine Unterfertigung unterbleibt daher.
