Dienstleistungsvertrag und AGB der FH Kooperationslehrgänge
Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen den Dienstleistungsvertrag zwischen der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH und dem:der Teilnehmer:in, der bei der Anmeldung zu Kooperationslehrgängen zeitgleich mit dem Ausbildungsvertrag mit der Hochschule Burgenland (ehem. Fachhochschule Burgenland) bzw. deren Tochterunternehmen durch den:die Teilnehmer:in zusätzlich abgeschlossen wird.
1. Geltungsbereich
Der Dienstleistungsvertrag und die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Weiterbildungs- bzw. Dienstleistungsverträge mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH (in Folge ASAS genannt), die über Lehrgänge in Kooperation mit der Hochschule Burgenland (ehem. Fachhochschule Burgenland) bzw. deren Tochterunternehmen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen solchen Lehrgang erklärt sich der Verbraucher bzw. die Verbraucherin (im Sinne § 1 KSchG; in der Folge Teilnehmer:in bzw. Teilnehmer:innen genannt) mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Für die Lehrgänge sind die jeweiligen Curricula sowie das österreichische Fachhochschulgesetz bzw. Universitätsgesetz in der gültigen Fassung maßgeblich.
Dem Dienstleistungsvertrag und den hier angeführten AGB werden nachfolgende Begriffsdefinition zugrunde gelegt: Unter dem Begriff „e-Learning-Lehrgänge“ und „Online-Lehrgänge“ werden jene Lehrgänge verstanden, die als reine Fernstudien (ohne Präsenzeinheiten) abgehalten werden.
Als Lehrgänge sind all jene Hochschullehrgänge gemäß § 9 FHG zu verstehen, die aktuell auf der Homepage der ASAS in Kooperation mit einer Fachhochschule bzw. deren Tochterunternehmen als solche ausgewiesen sind.
Der Dienstleistungsvertrag und die hier angeführten AGB gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der ASAS.
2. Leistungsumfang
Inhalt des Dienstleistungsvertrags ist die Bereitstellung von Hilfsmittel/-leistungen zur Unterrichtserbringung sowie zur Evaluierung des Studienerfolges entsprechend den im Curriculum eines Lehrgangs festgehaltenen Bedingungen.
Im Modus Distance-Learning umfasst dies: alle nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalte (Downloads, Zugang zu Datenbanken) sowie die Bereitstellung von einschlägigen Lernbehelfen; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen inklusive Notenvorschlag; die Betreuung von Leistungsnachweisen und Masterarbeiten inklusive Notenvorschlag; Betreuung der Teilnehmer:innen während des Lehrganges.
Zusätzliche Dienste können von ASAS zur Verfügung gestellt und von den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern gemäß den Bestimmungen seines bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. ASAS behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw. Entgelten abhängig zu machen.
Die Lehrgangsgebühren umfassen demnach NICHT:
Die freiwillige Wiederholung bereits positiv abgelegter Prüfungen
Für diese Leistung verrechnet ASAS Euro 90,00 pro Prüfungswiederholung. Die Wiederholung einer bereits positiv erbrachten Leistungsbeurteilung ist nur einmalig (auf Antrag bei der Lehrgangsleitung) möglich. Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.
Überschreitung der Regelstudiendauer bei MBA-Lehrgängen (120 ECTS)
Die Lehrgangsgebühren im MBA-Lehrgang mit 120 ECTS decken 24 Monate (4 Semester) Regel-Studium ab. Überschreitet der:die Teilnehmer:in die Regelstudienzeit, so verrechnet ASAS ab diesem Zeitpunkt für die Betreuung eine Verlängerungsgebühr von EUR 590,- pro weiteres Semester. Die Verlängerungsgebühr wird zu Beginn des Semesters fällig. Die Nichtbezahlung dieser Gebühr berechtigt ASAS neben den Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Überschreitung der Regelstudiendauer bei MBA-Lehrgängen (60 ECTS)
Die Lehrgangsgebühren im MBA-Lehrgang mit 60 ECTS decken 18 Monate (3 Semester) Regel-Studium ab. Überschreitet der:die Teilnehmer:in die Regelstudienzeit, so verrechnet ASAS ab diesem Zeitpunkt für die Betreuung eine Verlängerungsgebühr von EUR 590,- pro weiteres Semester. Die Verlängerungsgebühr wird zu Beginn des Semesters fällig. Die Nichtbezahlung dieser Gebühr berechtigt ASAS neben den Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Überschreitung der Regelstudiendauer bei Akademischen Expertenlehrgängen (60 ECTS)
Die Lehrgangsgebühren im Experten-Fernstudium decken 18 Monate Regel-Studium ab. Überschreitet der:die Teilnehmer:in die Regelstudienzeit, so verrechnet ASAS ab diesem Zeitpunkt für die Betreuung eine Verlängerungsgebühr von EUR 450,- pro weiteres Semester. Die Verlängerungsgebühr wird zu Beginn des Semesters fällig. Die Nichtbezahlung dieser Gebühr berechtigt ASAS neben den Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Ein Semester umfasst 6 Monate.
Zeitnahe zum Ablauf der jeweiligen Studiendauer erhält der:die Teilnehmer:in von ASAS eine schriftliche Information über die Beendigung des Vertragsverhältnisses und die Möglichkeit der Vertragsverlängerung zu den in unseren AGB dazu vorgesehenen Bedingungen angeboten. Der:die Teilnehmer:in kann der Fortsetzung des Studiums nach Überschreiten der Regelstudiendauer schriftlich oder per E-Mail oder durch schlüssige Handlung (Zahlung der Verlängerungsgebühr) innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Zustellung der schriftlichen Information über die Beendigung des Vertragsverhältnisses zustimmen bzw. dieses Angebot annehmen. Erfolgt keine Zustimmung, ist ASAS leistungsfrei und wird der Zugang zum Kurs gesperrt.
Abschlussdokumente sind im Preis beinhaltet. Geht allerdings beim Teilnehmer bzw. bei der Teilnehmerin das Original verloren, so kann ein Duplikat bei der Hochschule Burgenland (ehem. Fachhochschule Burgenland) angefordert werden (Vorlage einer Verlustanzeige erforderlich).
3. Bewerbung, Aufnahme und maximale Studiendauer
Die Bewerbung zu einem Lehrgang (= Bestellung des Lehrgangs) kann schriftlich über das Anmeldeformular auf der Homepage https://www.asasonline.com bzw. über die Homepage der Hochschule Burgenland Weiterbildung GmbH (FH Burgenland Weiterbildung GmbH)erfolgen. Zur Anmeldung ist dort das vorgefertigte Anmeldeformular zu verwenden und vollständig auszufüllen und die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises hochzuladen. Mit der Abgabe/dem Absenden des Anmeldeformulars akzeptiert der:die Teilnehmer:in grundsätzlich den von ASAS angebotenen Dienstleistungsvertrag bzw. die dort angeführten beiderseitigen Rechte und Pflichten. Die endgültige Aufnahme in den Lehrgang kann erst nach (positiver) Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen durch die immatrikulierende Fachhochschule oder Universität erfolgen. Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin und ASAS kommt jedoch – unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen – mit dem Tag des Eingangs des unterfertigten Anmeldeformulars bei ASAS zustande.
ASAS stellt dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin innerhalb angemessener Frist nach Vertragsabschluss – spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung – eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages inklusive Rücktrittsbelehrung und weiteren Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG) auf einem dauerhaften Datenträger (d.h. auf Papier oder per E-Mail) zur Verfügung.
Der Dienstleistungsvertrag endet spätestens mit der für den jeweiligen FH-Lehrgang festgelegten maximalen Lehrgangsdauer.
Als maximale Lehrgangsdauer gilt die doppelte Regelstudiendauer. Dies bedeutet,
- dass ein Masterlehrgang mit 120 ECTS Studienleistung mit einer Regelstudiendauer von 24 Monaten (4 Semestern) spätestens nach 48 Monaten (8 Semestern) abgeschlossen werden muss,
- dass ein Masterlehrgang mit 60 ECTS Studienleistung mit einer Regelstudiendauer von 18 Monaten (3 Semestern) spätestens nach 36 Monaten (6 Semestern) abgeschlossen werden muss
- und ein Expertenlehrgang mit 60 ECTS Studienleistung mit einer Regelstudiendauer von 18 Monaten (3 Semestern) spätestens nach 36 Monaten (6 Semestern) abgeschlossen werden muss.
Für alle Lehrgänge (Master- und Expertenlehrgänge) gilt, dass eine Verlängerung über die doppelte Regelstudiendauer hinaus nicht möglich ist.
4. Lehrgangsgebühren bzw. Lehrgangsentgelte
Die von ASAS erbrachten Dienste werden über Lehrgangsgebühren abgegolten. Die Lehrgangsgebühren werden mit Abschluss des Dienstleistungsvertrags grundsätzlich zur Gänze fällig, sofern nicht anders lautende Fälligkeiten schriftlich vereinbart wurden. Angerechnete Studienleistungen aus bereits absolvierten Studien verringern nicht die Lehrgangsgebühr.
5. Zahlungsbedingungen
Der Lehrgangsbeitrag ist binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig (netto Kassa); die Zahlung erfolgt spesenfrei ohne jeden Abzug auf ein Konto der ASAS. Allfällige Transaktionsspesen – speziell bei Einzahlungen aus dem Ausland – trägt zur Gänze der:die Teilnehmer:in. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrmodule berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangbeitrages. Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Lehrgänge sind umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 2 Z 11 lit a UStG. Die Freischaltung des Learning Management Systems bzw. der Online Lehrplattform und der Zugang zu den Lernunterlagen für die Teilnehmer erfolgen nach Überweisung des Lehrgangsbeitrages in vereinbarter Höhe.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw. der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme und die Graduierung. ASAS behält sich vor, Teilnehmer:innen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug sind neben den gesetzlichen Zinsen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 40,- pro Mahnschritt zu bezahlen. ASAS steht das Recht zu, bis zur vollständigen Bezahlung der rückständigen Beträge ihre Leistung zurückzuhalten und Teilnehmenden den Zugang zur Online Lehrplattform und den Zugang zu den Lernunterlagen zu sperren.
Zahlt ein:e Teilnehmer:in nach erfolgter einmaliger Mahnung unter Nachfristsetzung und Androhung des Terminverlusts nicht innerhalb festgesetzter Frist, so tritt Terminverlust ein und ASAS ist ab diesem Moment berechtigt, alle Leistungen an den:die Teilnehmer:in einzustellen und den gesamten ausständigen Betrag gerichtlich einzufordern. ASAS ist ebenfalls berechtigt, vor Einbringung einer Klage bei Gericht ein gewerbliches Inkasso-Büro bzw. einen Anwalt mit der Einbringung der aushaftenden Schuld des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der:die Teilnehmer:in.
6. Rücktritt
Gemäß § 11 Abs 1 FAGG beträgt die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Zulassung zum Lehrgang bzw. der dem Studenten darüber schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelten Information durch die Fachhochschule oder Universität zu laufen. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin kann den Rücktritt bereits ab seiner eigenen Vertragserklärung (Bestellung bzw. Bewerbung) aussprechen; er oder sie muss nicht darauf warten, dass ASAS diese Bewerbung annimmt.
Der Rücktritt kann vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin unter Verwendung mittels entsprechender eindeutiger Erklärung schriftlich erklärt werden. Die Rücktrittsabsicht muss aus der Erklärung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin eindeutig hervorgehen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist. Tritt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zurück, hat ASAS grundsätzlich alle vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten. Wurde mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen und ist sie im Rücktrittszeitpunkt noch nicht vollständig erbracht, ist der Rücktritt zwar zulässig, der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist aber zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, bzw. bekommt sein Geld nur anteilig zurück.
7. ÖH-Beitrag
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass er bzw. sie als außerordentlicher Studierender (der Hochschule Burgenland oder anderer postsekundären Bildungseinrichtungen) geführt wird und den vorgeschriebenen ÖH-Beitrag (Österreichische Hochschülerschaft) zu entrichten hat. Hat der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin einen Monat nach Aufforderung zur Einzahlung des ÖH-Beitrags diesen nicht eingezahlt, wird für ihn der Zugang zu den Studienunterlagen bis zur tatsächlichen Einzahlung gesperrt. Ebenso können keine Prüfungen absolviert werden, solange der Betrag ausständig ist.
8. Aufenthalts- und Reisekosten
Aufenthalts- und Reisekosten für die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind vom Teilnehmer der Teilnehmerin selbst zu tragen.
9. Ausschluss vom Studium
ASAS behält sich den Ausschluss eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen (z.B. Betrugsversuche bei Prüfungen) oder groben Fehlverhaltens (z.B. Zahlungsverzug bzw. Zahlungsverweigerung) vor. In diesem Fall erlöscht der Anspruch auf Teilnahme und Absolvierung des Lehrganges und der Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Lehrgangsbeitrages oder Teilen davon.
10. Nichterfüllung der Anforderungen des Lehrgangs
Wer nach Absolvierung aller von der Lehrgangs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung diese gemäß den Kriterien der Lehrgangs- und Prüfungsordnung nicht positiv abgelegt hat, kann den Lehrgang nicht positiv abschließen und wird umgehend gesperrt. In diesem Fall hat der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner bzw. ihrer Teilnahmegebühr.
11. Haftungsausschluss
Jede Haftung für Unfallschäden bei Anreise/Abreise zu einer Präsenz-Veranstaltung oder während der Präsenz-Veranstaltung selbst gilt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als ausgeschlossen; Kursteilnehmer bzw. Besucher sind grundsätzlich eigen-verantwortlich. Die ASAS bzw. deren gesetzliche Vertreter haften nicht für Aussagen, Zusicherungen oder Vereinbarungen ihrer Kooperationspartner gegenüber Kunden oder Interessenten. Die Beweislastumkehr – also die Verpflichtung der ASAS bzw. deren gesetzliche Vertreter, den Nachweis für die Unschuld an einem Mangel oder Schaden zu erbringen – gilt als ausgeschlossen.
Bildungskarenz: Die ASAS haftet nicht für Aussagen, Zusicherungen oder Vereinbarungen, die ein Kursteilnehmer im Rahmen einer Bildungskarenz mit dem AMS als Förderstelle trifft bzw. das AMS mit dem Kursteilnehmer vereinbart. Die ASAS übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Anforderungskriterien an das Kurskonzept oder Ausgestaltung eines Kurses, um im Zuge einer Bildungskarenz den Förderrichtlinien des AMS zu entsprechen – das von ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH praktizierte didaktische Kurskonzept kann von jedermann – Teilnehmenden, Förderstelle – auf der Homepage https://asasonline.com/ über den dort implementierten „Demo Account“ eingesehen werden.
12. Urheberrechtlicher Schutz
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf der Lehrplattform und sonstigen zur Verfügung gestellten Datenträgern urheberrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin ausdrücklich untersagt.
13. Nebenabreden
Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts gilt – soweit gesetzlich zulässig – für den Sitz der ASAS (Grieskirchen – Oberösterreich) als vereinbart.
15. Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB ungültig, unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrags bzw. der AGB. ASAS wird ungültige, unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen durch solche ersetzen bzw. ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen wirtschaftlich entsprechen bzw. möglichst nahekommen.
16. Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags
Die Zustimmung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zum Dienstleistungsvertrag erfolgt durch das Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars. Die Zustimmung der ASAS erfolgt durch den Versand der Rechnung an den:die Teilnehmer:in per E-Mail.
Der Dienstleistungsvertrag ist gebührenfrei und wird ausschließlich im Wege der Telekommunikation geschlossen; eine Unterfertigung unterbleibt daher.