Barrierefreiheitserklärung
Diese Website ist teilweise nicht mit den Konformitätsstufen A bzw. AA bzw. AAA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 bzw. 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Folgende Gründe wurden in der letzten Selbstbewertung per Stand 01.06.2025 erkannt:
- Mangelnde Alternativtexte für Bilder, Icons und Bedienelemente (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt)
- Teils unzureichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (WCAG 1.4.3 bzw. 1.4.6 Kontrast)
- Inhalte nicht adäquat vergrößerbar und Layout zerfällt bei Zoom (WCAG 1.4.4 Textgröße ändern, 1.4.10 Reflow)
- Nicht ausreichende Tastaturbedienbarkeit (WCAG 2.1.1 Tastatur)
- Unklare oder inkonsistente Fokus-Reihenfolge (WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge)
- Fehlende Sprunglinks / Möglichkeit zur direkten Navigation (WCAG 2.4.1 Blöcke umgehen)
- Teils ggf. zu komplexe Sprache, kein leichter Zugang (WCAG 3.1.5 Lesefähigkeit)
- Nicht ausreichend aussagekräftige Linktexte („hier klicken“) (WCAG 2.4.4 Linkzweck (im Kontext), 2.4.9 Linkzweck (nur Linktext))
- Formulare ohne ausreichend klare Labels oder Fehlermeldungen (WCAG 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen, 3.3.1 Fehlererkennung)
- Nicht konsistente Navigation oder Bezeichnungen (WCAG 3.2.3 Konsistente Navigation, 3.2.4 Konsistente Identifizierung)
- Nicht ausreichend valide HTML-Struktur (WCAG 4.1.1 Parsing)
- Nicht vollständig ausreichende ARIA-Attribute (WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert)
- Interaktive Elemente ohne eindeutige Zustandsinformationen (WCAG 4.1.3 Statusmeldungen)
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung:
Die vollständige und zeitnahe Nachbearbeitung sowie barrierefreie Überarbeitung sämtlicher oben genannter Punkte würde aufgrund der Unternehmensgröße und der umfangreichen Menge an bestehenden Inhalten und der Komplexität der notwendigen Anpassungen zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung für die ASAS darstellen. Ein Großteil der Inhalte und Unterlagen wurde vor dem 01.06.2025 erstellt. Für externe Inhalte und übernommene Materialien sind die erstellenden Instanzen heranzuziehen.
Keine vollständige Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Wir weisen darauf hin, dass wir für unsere Dienstleistungen – es handelt sich dabei um unterschiedliche Weiterbildungsangebote, teils in Kooperation mit der Hochschule Burgenland Weiterbildung – keine vollständige Barrierefreiheit nach der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 bzw. 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleisten können. Die genutzten Unterlagen wurden großteils vor dem 01.06.2025 erstellt. Die vollständige Umsetzung würde eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung darstellen. Sie können über unsere Website eine verbindliche Anmeldung für unsere Dienstleistungen abgeben. Wir empfehlen daher unbedingt die Möglichkeit eines kostenfreien Demoaccounts zu nutzen, um sicherzustellen, dass unsere jeweilige Dienstleistung Ihren Bedürfnissen entspricht oder sich bei Unklarheiten zur Entsprechung für Ihre Bedürfnisse direkt per E-Mail an info@asasonline.com oder unter +43 7242 558 640 an uns zu wenden.
Hilfestellung bei Bedarf für Sie und Hinweise an uns
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an info@asasonline.com mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Gerne senden wir Ihnen für Sie relevante Inhalte bzw. Informationen z.B. per E-Mail zu oder werden uns bemühen, Sie auf einem anderen, Ihren Bedürfnissen entsprechenden Weg zu informieren.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Diese Erklärung entspricht dem Stand vom 01.06.2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.