Bildungsteilzeit im Fernstudium

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass wir als Bildungsanbieter keine rechtsgültigen Aussagen treffen können. Dieser Beitrag dient lediglich als informativer Überblick. Für verbindliche Auskünfte zum Thema Bildungsteilzeit wenden Sie sich bitte immer direkt an das AMS.

Sie stehen fest im Berufsleben und haben kaum Zeit für Weiterbildungsmaßnahmen? Wenn Sie sich Zeit für Ihre Weiterbildung nehmen möchten, ohne sich dabei zu stark aus der aktuellen Arbeit zurückzuziehen, dann ist die Bildungsteilzeit genau das Richtige für Sie! Bildungsteilzeit bedeutet, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und die freigewordenen Stunden gezielt für Weiterbildung nutzen. Sie bleiben weiterhin für Ihren Arbeitgebenden tätig, allerdings mit weniger Stunden, um sich der Weiterbildung zu widmen. Unterstützung finden Sie dabei durch das Bildungsteilzeitgeld vom AMS.

Wie könnte das für Sie aussehen? Nehmen wir an, Sie arbeiten normalerweise 40 Stunden pro Woche. Durch eine Vereinbarung zur Bildungsteilzeit reduzieren Sie diese auf 50%, also arbeiten Sie nur noch 20 Stunden pro Woche. Die restliche Zeit nutzen Sie für Ihre Weiterbildung. Das AMS unterstützt Ihr Engagement mit einem Zuschuss von 600€ monatlich.

Die Bildungsteilzeit ist flexibel gestaltbar: Sie kann mindestens 4 Monate und maximal 24 Monate dauern, und Sie können Ihre Arbeitszeit um mindestens 25% und maximal 50% reduzieren. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld vom AMS, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle notwendigen Voraussetzungen.

Ein wichtiger Unterschied

Die Bildungsteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgebenden, während das Bildungsteilzeitgeld eine Leistung des AMS darstellt. Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Aspekte abdecken. Relevant sind hier das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG). Ein Blick in diese Gesetze kann aufschlussreich sein!

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) ermöglicht Ihnen und Ihrem Arbeitgebenden, eine Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich zu vereinbaren, und zwar um mindestens ein Viertel bis höchstens die Hälfte für die Dauer von mindestens vier Monaten bis zu zwei Jahren, sofern Ihr Arbeitsverhältnis zuvor ununterbrochen sechs Monate bestanden hat. Beachten Sie bitte, dass es hierbei keinen Rechtsanspruch gibt.

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Sie in Bildungsteilzeit einen Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld haben: Wenn Sie die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen, steht Ihnen für die vereinbarte Dauer Bildungsteilzeitgeld zu.

Merken Sie sich: Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld sind zwar eng miteinander verknüpft, stellen jedoch zwei unterschiedliche Konzepte dar. Ein Anspruch auf Bildungsteilzeit führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Daher informieren wir Sie zunächst über die Bildungsteilzeit und erst dann über die Möglichkeiten des Bildungsteilzeitgeldes.


Wie Sie Bildungsteilzeit mit Ihrem Arbeitgebenden vereinbaren

Die Bildungsteilzeit im Sinne des AVRAG ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgebenden über die Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Wichtig dabei ist:

  • Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgebenden treffen, die Beginn, Dauer, Ausmaß und die genauen Bedingungen der Teilzeitbeschäftigung festlegt.
  • Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit darf nicht unter zehn Stunden fallen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungsteilzeit.

Was qualifiziert als Weiterbildung?

Das AlVG definiert nicht genau, was unter Weiterbildungsmaßnahmen zu verstehen ist. Wenn Sie jedoch Bildungsteilzeitgeld beim AMS beantragen möchten, sollten Sie sich an deren Vorgaben halten. Empfohlen werden Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug und klarem Bildungsziel, die mit einem Abschlusszeugnis enden.


Ihr Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld vom AMS

Als Arbeitnehmende, die eine Bildungsteilzeit mit ihrem Arbeitgebenden vereinbart haben, können Sie beim AMS Bildungsteilzeitgeld beantragen. Der Betrag bemisst sich nach der Anzahl der Stunden, um die Sie Ihre Arbeitszeit reduziert haben.

Wann steht Ihnen Bildungsteilzeitgeld zu?

Wenn Sie mindestens sechs Monate sozialversichert bei Ihrem Arbeitgebenden beschäftigt waren, können Sie Bildungsteilzeit beanspruchen. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Anwartschaft erfüllen.

Was bedeutet die Anwartschaft?

Die Anwartschaft ist eine Voraussetzung für den Bezug von Geldleistungen vom AMS. Sie müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

  • Bei der erstmaligen Beantragung müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen lang arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben.
  • Bei wiederholter Beantragung genügen 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit im letzten Jahr.
  • Für Personen unter 25 Jahren reichen bei der ersten Beantragung 26 Wochen aus.

Weitere Details und Informationen finden Sie auf der AMS-Website.

Wie hoch ist das Bildungsteilzeitgeld vom AMS?

Das AMS zahlt Ihnen für jede volle Stunde, um die Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, täglich 1,00 Euro (Stand 2024).

Beispiele: Bei einer Reduktion um 50% von 40 auf 20 Stunden erhalten Sie monatlich 600,00 Euro. Bei einer Reduktion von 25% von 40 auf 30 Stunden erhalten Sie 300,00 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgebende erfüllen?

Ja, es gibt bestimmte Bedingungen für Arbeitgebende bezüglich der Anzahl der Arbeitnehmenden, die gleichzeitig Bildungsteilzeitgeld erhalten können. In Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten dürfen maximal vier Personen Bildungsteilzeitgeld beziehen. In größeren Unternehmen darf der Anteil maximal 8% der Belegschaft betragen.

Welche Weiterbildungen qualifizieren für Bildungsteilzeit?

Das AMS fördert Weiterbildungen mit beruflichem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse. Freizeitkurse sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche ASAS Weiterbildungsangebote eignen sich?

Bei ASAS, der Austrian School of Applied Studies, bieten wir Ihnen seit über zehn Jahren eine breite Palette an Fernstudien und Weiterbildungskursen, die Sie flexibel von zu Hause aus absolvieren können. Unsere Kurse sind 100% online und starten jederzeit – perfekt für Ihre Bildungsteilzeit!

Nachweis Ihrer Teilnahme

Sie müssen nachweisen können, dass Sie wöchentlich mindestens 10 Stunden in Ihre Weiterbildung investieren. Bei einem regulären Studium ist alle sechs Monate der Nachweis von 4 ECTS oder 2 SWS erforderlich. Für Abschlussarbeiten gelten besondere Nachweismöglichkeiten.

Gut zu wissen: Bei ASAS erhalten Sie nach jeder bestandenen Prüfung automatisch einen Prüfungsnachweis, der alle notwendigen Informationen für das AMS enthält.

Wo beantragen Sie Ihr Bildungsteilzeitgeld?

Das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) Ihres Hauptwohnsitzes ist Ihr Ansprechpartner. Sie können Ihr Bildungsteilzeitgeld dort persönlich oder online über das eAMS Konto beantragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Zusammenfassung: So beanspruchen Sie Ihr Bildungsteilzeitgeld beim AMS

Um Bildungsteilzeitgeld zu erhalten, müssen Sie:

  • Ansprech auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
  • dem AMS Ihre Bildungsteilzeit-Vereinbarung mit dem Arbeitgebenden vorlegen.
  • dem AMS Ihr Weiterbildungsvorhaben erklären und die erforderlichen Stunden nachweisen.
  • mindestens 6 Monate durchgehend bei demselben Arbeitgebenden beschäftigt gewesen sein.

Weitere Infos finden Sie auf der AMS-Webseite zum Thema Bildungsteilzeitgeld.


Haben Sie Fragen?

Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich Bildungsteilzeit und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Gerne stellen wir Ihnen Lehrgangsbeschreibungen und Kostenvoranschläge bereit.

Ihre Ansprechpartnerin: Mag. Evelyn Oberhuber

Telefon: +43 676 6129589

Email: info@asasonline.com

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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