Fernstudium steuerlich absetzen

Sind die Lehrgangsgebühren in Deutschland, Österreich und der Schweiz steuerlich absetzbar? – Ja.

Deutschland: 100% absetzbar -> Werbungskosten. Mehr Informationen: Studiengebühren absetzen nach Erstausbildung.

Schweiz: max. CHF 12.000,- pro Jahr steuerlich absetzbar. Nähere Infos finden Sie hier.

Österreich: 100% absetzbar -> Werbungskosten; abhängig von der Steuerklasse, bis zu 50% der Lehrgangsgebühr.

Fernstudium steuerlich absetzen

Egal, ob Sie selbstständig sind oder als Arbeitnehmer:in tätig, alle unsere Online-Weiterbildungsprogramme (MBA Fernstudium, Expertenlehrgänge, Diplomlehrgänge, etc.) können unter dem Titel „Aus- und Fortbildungskosten“ steuerlich abgesetzt werden. Durch die steuerliche Absetzbarkeit kann die finanzielle Belastung Ihres MBA-Studiums erheblich gemindert werden. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unter Werbungskosten versteht man Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Steuerlich abzugsfähige Werbungskosten werden in Österreich im § 16 EStG 1988 geregelt, Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dabei in der Ziffer 10.

Was sind Aus- und Fortbildungskosten und wann sind sie absetzbar?

Die Online-Weiterbildungsangebote der ASAS fallen unter den Bereich Aus- und Fortbildung.

Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen. Verwandte Tätigkeiten sind z. B. Friseur:in und Fußpfleger:in, Fleischhauer:in und Köch:in, Elektrotechniker:in und EDV-Techniker:in.

Eine Fortbildung liegt vor, wenn Sie bereits eine berufliche Tätigkeit ausüben und die Bildungsmaßnahmen (z. B. berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar. Auch kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen (z. B. EDV-Kurse, Internet-Kurse, Einführungskurse in Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung oder Steuerlehre) sind ohne Prüfung einer konkreten Verwertbarkeit in Ihrem jeweiligen Beruf abzugsfähig.

Wenn Sie sich genauer informieren, werden Sie auch von der sog. Umschulung lesen. Eine Umschulung liegt vor, wenn die Maßnahmen derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abgezielt wird. Dies ist bei Weiterbildungslehrgängen der ASAS nicht der Fall!

Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht „umfassend“ sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Welche Bildungskosten sind konkret als Werbungskosten absetzbar?

  • Eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • Reisekosten im Zusammenhang mit den ASAS-Lehrgängen (Kilometergeld, Taggeld, Nächtigung)

Wie ergibt sich ein Steuervorteil?

Wenn Sie Aus- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen, wirkt sich das steuermindernd auf Ihre Einkommensteuer aus, da sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen senken. Wird Ihr Jahres-Einkommen dadurch niedriger, so sinkt auch Ihre Steuerlast.

Fernstudium steuerlich absetzen Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten in der Immobilienbranche mit einem Jahreseinkommen von 50.000€, woraus sich eine zu entrichtende Einkommensteuer von 11.903,70 € ergibt. Als Student:in des MBA Immobilienmanagement können Sie die Lehrgangsgebühren von 9.900 € steuerlich als Werbungskosten absetzen. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 38.096,30 €, woraus sich eine zu entrichtende Einkommensteuer von 7.142,22 € ergibt. Der Steuervorteil beläuft sich bei Ihnen auf 4.761,48 €, also finanziert der Staat beinahe die Hälfte Ihrer Lehrgangsgebühren! Hier können Sie Ihre Einkommensteuer online berechnen.

Werbungskosten absetzen für Arbeitnehmer:innen (unselbstständig Erwerbstätige)

Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer nichtselbstständigen Tätigkeit stehen. Die steuerwirksamen Werbungskosten reduzieren Ihre Lohnsteuer entsprechend Ihrem jeweiligen Grenzsteuersatz und können in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/

Werbungskosten absetzen für selbstständig Erwerbstätige

Als Selbstständige:r haben Sie die Möglichkeit, Weiterbildungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend zu machen, was Ihren steuerlichen Gewinn vermindert.

Zu welchem Zeitpunkt und bei welchen Einkünften sind Bildungskosten absetzbar?

Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Entscheidend ist also, wann Sie die Lehrgangsgebühren beglichen haben (Zahlungsdatum). Eine Stückelung oder Ratenzahlung der Lehrgangsgebühren ist bei den MBA Fernstudienprogrammen möglich.

Worauf ist zu achten?

Die Geltendmachung von Werbungskosten wird von der Finanzverwaltung naturgemäß kritisch geprüft, da nicht abzugsfähige Kosten oft den privaten Bereich betreffen. Dazu zählen Kosten für den B-Führerschein oder für Persönlichkeitsbildungen wie Sportkurse. Ist eine private Veranlassung auszuschließen, genügt jeder Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten Tätigkeit, um die Kosten abzusetzen.

Hinweis für geförderte Weiterbildungskurse (z.B. Diplomlehrgänge)

Da ASAS Ö-Cert zertifiziert ist, können Sie Förderungen für Weiterbildungskurse beantragen. Wenn es zu Förderungen kommt, beachten Sie bitte: Die in der Arbeitnehmerveranlagung beantragten Bildungsaufwendungen sind um die steuerfreien Förderungsmittel (z. B. Zuschüsse) zu kürzen. Beantragen Sie daher nur den Differenzbetrag! Nähere Informationen sowie Abgrenzungen von Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten und deren Absetzbarkeit finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ab der Randziffer 358 – herausgegeben vom Bundesministerium für Finanzen (hier online nachschlagen).

Noch Fragen offen?

Ansprechspartnerin: Mag. Evelyn Oberhuber, MBA MPA

Telefon: +43 676 6129589

Email: info@asasonline.com

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag wurde erstellt von der Kanzlei Steuerberatung Friedl & Rotschopf. Gerne informieren wir Sie persönlich rund ums Fernstudium, jedoch darf die ASAS-Studienberatung rechtlich keine Steuerberatung anbieten! 

Verwandte Artikel

Ihr MBA Fernstudium – international anerkannt
Ihr MBA Fernstudium – international anerkannt

Der Master of Business Administration (MBA) ist ein international anerkannter akademischer Abschluss. Der Abschluss des MBA Fernstudiums erlaubt das uneingeschränkte Führen und Eintragen dieses akademischen Grades.